CyberPower Garantie- und Servicebedingungen
Vorwort:
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und bleiben durch diese Garantiebedingungen unberührt. Die nachfolgenden Garantie- und Serviceleistungen stellen freiwillige Leistungen der CyberPower Systems GmbH („CyberPower“) dar. Umfang, Voraussetzungen und Durchführung dieser Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach diesen Garantie- und Servicebedingungen. Soweit gesetzlich zulässig, gelten Garantie- und Serviceansprüche ausschließlich für den ursprünglichen Käufer des Produkts und können ohne vorherige Zustimmung von CyberPower nicht auf Dritte übertragen werden. Die Garantiezeit beginnt mit dem Rechnungsdatum eines autorisierten CyberPower-Fachhändlers, Distributors oder Vertriebspartners bzw. mit dem auf dem Kaufnachweis ausgewiesenen Kaufdatum. Durch Garantie-, Reparatur- oder Austauschleistungen wird die ursprüngliche Garantiezeit weder verlängert noch beginnt diese erneut. Für ausgetauschte Geräte, Komponenten oder Ersatzteile gilt die verbleibende Garantiezeit des Ursprungsprodukts.
§ 1 Eingeschränkte Herstellergarantie
CyberPower gewährleistet innerhalb des jeweiligen Garantiezeitraums, dass das Produkt bei normaler und bestimmungsgemäßer Verwendung frei von Material-, Fertigungs- oder Konstruktionsfehlern ist. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf die Behebung solcher Mängel durch Reparatur oder Austausch nach Wahl von CyberPower. Von der Garantie nicht umfasst sind insbesondere: • normaler Verschleiß, • alters- oder nutzungsbedingte Kapazitätsverluste von Akkumulatoren, • optische Beeinträchtigungen ohne Einfluss auf die Funktion, • Schäden infolge unsachgemäßer Verwendung, Lagerung, Installation oder Wartung, • Schäden durch äußere Einwirkungen wie Feuer, Blitzschlag, Überspannung, Feuchtigkeit, Wasser, Staub oder höhere Gewalt, • Schäden infolge nicht autorisierter Reparaturen, Änderungen oder Eingriffe, • Schäden durch Fremdprodukte, Fremdsoftware oder fehlerhafte Konfigurationen. CyberPower ist berechtigt, die Ursache des geltend gemachten Mangels zu prüfen und hierzu die Einsendung des Produkts oder zusätzliche Informationen anzufordern.
§ 2 Regionale Gültigkeit und Vertriebswege
Garantieleistungen und optionale Serviceleistungen gelten grundsätzlich für Produkte, die über autorisierte CyberPower-Vertriebswege erworben wurden. Produkte können abhängig vom jeweiligen Absatzmarkt Unterschiede hinsichtlich Hardware, Firmware, Zertifizierungen, technischen Spezifikationen, Softwareständen, Garantieumfang und Serviceleistungen aufweisen. Für Produkte, die ursprünglich für andere Absatzmärkte bestimmt waren, außerhalb autorisierter Vertriebswege bezogen wurden oder als Parallel- beziehungsweise Grauimporte einzustufen sind, kann CyberPower Garantie-, Support- oder Serviceleistungen einschränken oder ablehnen, sofern sachliche Gründe hierfür vorliegen und dies gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Verkäufer bleiben hiervon unberührt.
§ 3 Standard-Serviceverfahren (Bring-In-Service)
Garantiefälle werden grundsätzlich im Bring-In-Service abgewickelt. Der Kunde hat das beanstandete Produkt transportsicher zu verpacken und an die von CyberPower benannte Serviceadresse einzusenden. Die Kosten der Einsendung trägt der Kunde, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Nach technischer Prüfung ist CyberPower berechtigt, • eine Reparatur durchzuführen, • ein gleichwertiges Austauschgerät bereitzustellen oder • ein technisch gleichwertiges Nachfolgemodell zu liefern. Als gleichwertig gilt ein Produkt, dessen wesentliche technischen Leistungs- und Funktionsmerkmale dem ursprünglich erworbenen Produkt entsprechen oder diese übertreffen. Ein Anspruch auf Lieferung eines fabrikneuen oder identischen Modells besteht nicht.
§ 4 Vorab-Austauschservice (Advance Replacement Service)
4.1 Art der Leistung Der Vorab-Austauschservice ist eine freiwillige Zusatzleistung von CyberPower und kein Bestandteil der gesetzlichen Gewährleistung oder der regulären Herstellergarantie. Die Inanspruchnahme richtet sich ausschließlich nach diesen Servicebedingungen.
4.2 Teilnahmeberechtigung Der Vorab-Austauschservice kann für ausgewählte Produkte gewerblichen Endkunden (B2B) zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzungen sind insbesondere: • Registrierung des Produkts innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kaufdatum, • vollständige und korrekte Registrierung, • erfolgreiche Bestätigung der Registrierung durch CyberPower, • Vorlage eines gültigen Kaufnachweises, • Vorliegen eines von der Garantie erfassten Defekts, • Bezug über einen autorisierten Vertriebsweg, • Verfügbarkeit geeigneter Austauschgeräte. Produkte aus nicht autorisierten Vertriebswegen, Parallelimporten oder Grauimporten können von dieser Zusatzleistung ausgeschlossen werden.
4.3 Leistungszeitraum Der Vorab-Austauschservice kann, abhängig vom jeweiligen Produktmodell, innerhalb der ersten 24 beziehungsweise 36 Monate ab Kaufdatum genutzt werden.
4.4 Durchführung Nach erfolgreicher Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen kann CyberPower ein Austauschgerät vor Eingang des beanstandeten Geräts bereitstellen. Die Leistung erfolgt vorbehaltlich • der Verfügbarkeit geeigneter Austauschgeräte, • verfügbarer Logistik- und Transportkapazitäten, • der erfolgreichen technischen Vorprüfung. CyberPower ist berechtigt, anstelle eines identischen Produkts ein neues, generalüberholtes oder technisch gleichwertiges Austauschgerät bereitzustellen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Modell, einen bestimmten Gerätetyp, eine bestimmte Versandart oder eine bestimmte Lieferzeit besteht nicht.
4.5 Nichtverfügbarkeit Steht zum Zeitpunkt der Bearbeitung kein geeignetes Austauschgerät zur Verfügung oder liegen die Voraussetzungen für den Vorab-Austauschservice nicht vor, erfolgt die Bearbeitung im regulären Serviceverfahren gemäß § 3. Weitergehende Ansprüche auf Durchführung des Vorab-Austauschservices bestehen nicht. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Rücksendung des Altgeräts
Der Kunde ist verpflichtet, das beanstandete Gerät innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt des Austauschgeräts an die von CyberPower benannte Rücksendeadresse zu versenden. Die Rücksendung hat transportsicher zu erfolgen und sollte nach Möglichkeit in der Verpackung des Austauschgeräts vorgenommen werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine nachweisbare Rücksendung oder wird die Rückgabe endgültig verweigert, ist CyberPower berechtigt, den Wiederbeschaffungswert des bereitgestellten Austauschgeräts in Rechnung zu stellen. Im Rahmen eines genehmigten Vorab-Austauschservices trägt CyberPower die Kosten der Rücksendung, sofern ein von CyberPower bereitgestelltes Versandlabel oder ein freigegebener Versandweg verwendet wird.
§ 6 Voraussetzungen der Servicebearbeitung
Voraussetzung für die Bearbeitung eines Garantie- oder Servicefalls sind:
• Meldung des Defekts über die vorgesehenen Servicekanäle, • Vorlage eines gültigen Kaufnachweises, • Angabe der Seriennummer, • vollständige Übermittlung der angeforderten Informationen, • Mitwirkung des Kunden bei der Fehleranalyse. CyberPower ist berechtigt, zur Prüfung weitere technische Informationen oder Nachweise anzufordern.
§ 7 Transportkosten
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde: • trägt der Kunde die Kosten der Einsendung, • trägt CyberPower die Kosten des Rückversands innerhalb Deutschlands. Zusätzliche Kosten, die aufgrund unrichtiger Adressangaben, Annahmeverweigerung oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände entstehen, können dem Kunden berechnet werden.
§ 8 Haftung
CyberPower haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfälle, Datenverluste oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Umfang verarbeitet, soweit dies für die Durchführung von Garantie-, Austausch- und Serviceleistungen erforderlich ist. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von CyberPower.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung der jeweiligen Vertragsbeziehung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
§ 11 DOA-Service (Dead on Arrival)
Der DOA-Service steht ausschließlich autorisierten Fachhandelspartnern zur Verfügung. Eine DOA-Meldung muss spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt nach Wahl von CyberPower • eine Gutschrift über den autorisierten Vertriebsweg oder • ein Austausch gegen ein gleichwertiges Produkt. Später eingehende Meldungen werden über den regulären Serviceprozess abgewickelt.
§ 12 Laufzeit der Garantie
Die Garantie endet automatisch mit Ablauf des jeweils geltenden Garantiezeitraums, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.
§ 13 Schlussbestimmungen
Ansprüche aus diesen Garantie- und Servicebedingungen stehen ausschließlich dem ursprünglichen Käufer zu, soweit gesetzlich zulässig. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der CyberPower Systems GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
# Hinweis: Liefer- und Servicezeiten gelten grundsätzlich für Lieferadressen innerhalb Deutschlands. Für Inseln, schwer zugängliche Regionen oder außerhalb Deutschlands gelegene Einsatzorte können abweichende Bedingungen gelten.